Erwägungsgrund 2 32026D1545
Gemäß dem dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokoll Nr. 37 über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl (im Folgenden „Protokoll“) gilt der Nettowert des Vermögens und der Verbindlichkeiten der EGKS gemäß der Bilanz der EGKS als Vermögen für Forschung in Sektoren, die die Kohle- und Stahlindustrie betreffen, und wird als „EGKS in Abwicklung“ und, nach Abschluss der Abwicklung der EGKS, als „Vermögen des Forschungsfonds für Kohle und Stahl“ (im Folgenden zusammen „Vermögen“) bezeichnet.