Erwägungsgrund 3 32026D1545
Das Protokoll sieht ferner vor, dass die Erträge aus dem Vermögen, die als „Forschungsfonds für Kohle und Stahl“ bezeichnet werden, im Einklang mit dem Protokoll und den auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsakten ausschließlich für die außerhalb des Forschungsrahmenprogramms durchgeführten Forschungsarbeiten in Sektoren, die mit der Kohle- und Stahlindustrie zusammenhängen, verwendet werden.