Erwägungsgrund 4 32026D1564
Der Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Gemeinschaft in Bezug auf Angelegenheiten, die unter den Euratom-Vertrag fallen, sollte genehmigt werden.
Der Abschluss des Abkommens durch die Kommission im Namen der Gemeinschaft in Bezug auf Angelegenheiten, die unter den Euratom-Vertrag fallen, sollte genehmigt werden.