Erwägungsgrund 6 32026D1758
Nach den von Eurostat am 22. April 2026 bereitgestellten Daten belief sich das gesamtstaatliche Defizit Bulgariens 2025 auf 3,5 % des BIP. Während Bulgariens Meldungen an Eurostat für 2026 kein geplantes Defizit beinhalteten, wurde in der Frühjahresprognose 2026 der Kommission für Bulgarien ein Defizit von 4,1 % des BIP für das Jahr 2026 projiziert. Das tatsächliche öffentliche Defizit im Jahr 2025 und das projizierte Defizit für 2026 liegen über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP und nicht in dessen Nähe, und die den Referenzwert überschreitenden Defizite werden nicht als vorübergehend angesehen. Der Frühjahrsprognose 2026 der Kommission zufolge dürfte das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2027 weiterhin über 3 % des BIP liegen. Der Rat hat am 8. Juli 2025 die nationale Ausweichklausel aktiviert, um eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben in Bulgarien im Zeitraum 2025-2028 zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage stellte die Kommission in ihrem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV fest, dass der im Vertrag festgelegte Referenzwert von 3 % des BIP im Jahr 2025 nur ausnahmsweise überschritten wurde, da die Überschreitung in vollem Umfang auf einen Anstieg der Verteidigungsausgaben seit dem Bezugsjahr 2024 zurückzuführen ist, während dies bei der für 2026 erwarteten Überschreitung des Defizit-Referenzwerts nicht der Fall ist.