Art. 3 Abs. 2 32020D2252BESCHLUSS (EU) 2020/2252 DES RATES vom 29. Dezember 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Die Kommission unterrichtet den Rat vollumfänglich und rechtzeitig über ihre Absicht, die in Absatz 1 genannten Maßnahmen anzunehmen, um einen sinnvollen…
Art. 3 Abs. 2 32021D0689BESCHLUSS (EU) 2021/689 DES RATES vom 29. April 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Die Kommission unterrichtet den Rat vollumfänglich und rechtzeitig über ihre Absicht, die in Absatz 1 genannten Maßnahmen anzunehmen, um einen sinnvollen…
Art. 4 Abs. 2 32026D1732BESCHLUSS (EU) 2026/1732 DES RATES vom 1. Juli 2026 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Bezug auf Gibraltar zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Die Kommission unterrichtet den Rat umgehend von ihrer Absicht, eine der in Absatz 1 genannten Maßnahmen anzunehmen, um einen sinnvollen Gedankenaustausch…
Erwägungsgrund 8 32023R0657VERORDNUNG (EU) 2023/657 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2023 zur Festlegung von Vorschriften für die Ausübung der Rechte der Union bei der Durchführung und Durchsetzung des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Das Europäische Parlament sollte gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV unverzüglich und umfassend unterrichtet werden, um es ihm zu ermöglichen, seine Vorrechte…
Erwägungsgrund 24 32017L1371RICHTLINIE (EU) 2017/1371 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat berichten, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten ergriffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen.…