Erwägungsgrund 1 32026D1924
Mit Schreiben vom 27. Mai 2026 unterrichtete Polen die Kommission über bestimmte Maßnahmen, die es gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2010/13/EU zu ergreifen beabsichtigte, um die derzeit in diesem Mitgliedstaat geltenden Maßnahmen, die mit dem Beschluss (EU) 2015/163 der Kommission als mit dem Unionsrecht vereinbar erklärt wurden, zu aktualisieren und zu ändern. Die zu treffenden Maßnahmen ergänzen die derzeit geltenden Maßnahmen, und es wird mit ihnen eine aktualisierte Liste benannter nationaler und nicht nationaler Ereignisse erstellt, denen Polen eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beimisst.