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Der Umfang der Befugnisübertragung ist zum einen auf Situationen, in denen die EZB und alle jeweils zuständigen Behörden eine Einigung über eine gemeinsame Entscheidung erzielen, und zum anderen durch den Rahmen zu beschränken, der in den Artikeln 5 bis 9 der Richtlinie 2014/59/EU, in Abschnitt A des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU, in der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 der Kommission und in den Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden zur Sanierungsplanung festgelegt ist.
Für die interne Organisation der EZB und ihrer Beschlussorgane ist ein Beschluss über einen allgemeinen Rahmen für die Befugnisübertragung erforderlich. Zu den…
In diesem Beschluss werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf die Leiter von Arbeitseinheiten der EZB zum Erlass gemeinsamer…
Im Beschluss (EU) 2017/935 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/42) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Die Übertragung und Weiterübertragung von Entscheidungsbefugnissen zur Genehmigung der Beendigung von Vereinbarungen mit Kunden von TARGET-EZB ist auf…
Im Beschluss (EU) 2019/322 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/4) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von im…
Die Übermittlung aufsichtlicher Informationen an Behörden und Einrichtungen setzt eine Beurteilung der Angemessenheit einer solchen Informationsübermittlung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.