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Das Abkommen wird gemäß seinem Artikel 15.10 Absatz 5 von der Union vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind. Die folgenden Bestimmungen werden nicht vorläufig angewandt: — die Artikel 10.54 bis 10.61 (Strafrechtliche Durchsetzung geistigen Eigentums); — Artikel 4 Absatz 3, Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absätze 1, 2, 4 und 5 sowie die Artikel 8, 9 und 10 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit.
Um den Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung festzulegen, setzt der Rat den Zeitpunkt fest, bis zu dem die in Artikel 15.10 Absatz 5 des Abkommens genannte Notifikation Korea zu übersenden ist. Diese Notifikation beinhaltet Bezugnahmen auf diejenigen Bestimmungen, die nicht vorläufig angewandt werden können. Der Rat stimmt den Zeitpunkt, ab dem die vorläufigen Anwendung wirksam wird, mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea ab.
Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen vorläufig angewendet wird, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen vorläufig angewendet wird, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union…
Gemäß Artikel 12 Absatz 4 des Abkommens wird das Abkommen bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewendet, sofern Elemente betroffen sind, die in die…
Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen vorläufig angewendet wird, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union…
Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen vorläufig angewandt wird, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union…
Der Zeitpunkt, ab dem das Abkommen vorläufig angewandt wird, wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union…
Bis zum Inkrafttreten des Abkommens wird dessen Teil IV von der Europäischen Union nach Artikel 353 Absatz 4 des Abkommens vorläufig angewandt, bis die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.