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Darüber hinaus ist in der Richtlinie 92/43/EWG ein strukturierter Ansatz für die Bewertung und Minderung der Umweltauswirkungen von unter den Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft fallenden Energieprojekten auf die biologische Vielfalt vorgesehen, und sie ist zusammen mit der Richtlinie 2009/147/EG das wichtigste Rechtsinstrument des Unionsrechts für die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Union aus dem Übereinkommen von Bern über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. Daher ist es erforderlich, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu erweitern, wie in Titel II des Vertrags beschrieben, und zwar indem die Richtlinie 92/43/EWG in die Liste der Rechtsakte der Union aufgenommen wird.
Um für eine gerechte Energiewende zu sorgen, die positive Nebeneffekte für die biologische Vielfalt und die Vermeidung einer Verschlechterung des…
Angesichts der Notwendigkeit, umfassende Bewertungen der potenziellen Auswirkungen der unter den Vertrag fallenden Energieprojekte auf die Wasserökosysteme…
Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates ist ein wichtiges Instrument für die Erhaltung der Natur in der Union, insbesondere im Hinblick auf die internationalen…
Das wichtigste internationale Instrument, das einen allgemeinen Rahmen für die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und die…
Die Maßnahmen zur Vermeidung, Prävention, Verringerung und zum weitestgehenden Ausgleich von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, insbesondere auf Arten…
Die Richtlinie 92/43/EWG hat zum Ziel, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.