Erwägungsgrund 5 32026D0812
Um ausreichend Zeit für die Operationalisierung der Maßnahme und für die Anpassung der Verfahren der zugelassenen Geschäftspartner zur Verwaltung ihrer bei den NZBen des Eurosystems gehaltenen Reserven einzuräumen, sollte dieser Beschluss ab dem Beginn der am 17. Juni 2026 beginnenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode gelten.