Erwägungsgrund 4 32026D0858
Es ist angezeigt, den im Namen der Union auf der dritten Sitzung der Aufsichtsbehörde zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da jede Maßnahme der Aufsichtsbehörde in Bezug auf die Musterregeln geeignet ist, den Inhalt von Unionsrecht maßgeblich zu beeinflussen, und zwar der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Durchführungsverordnung (EU) 2019/773 der Kommission und des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1614 der Kommission. Darüber hinaus sind die von der Aufsichtsbehörde anzunehmenden Änderungen der Satzung und der Geschäftsordnung geeignet, die Beteiligung der Union an der Aufsichtsbehörde maßgeblich zu beeinflussen.