Erwägungsgrund 6 32026D0858
Die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der Aufsichtsbehörde beschränken sich hauptsächlich auf die Klarstellung der Arbeit des Sachverständigenausschusses als beratendes Gremium der Aufsichtsbehörde. Diese Änderungen liegen im Interesse der Union, da sie die Rolle dieses Sachverständigenausschusses präzisieren und die Arbeit der Aufsichtsbehörde erleichtern. Sie sollten daher unterstützt werden.