Erwägungsgrund 7 32026D0858
Die vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung der Aufsichtsbehörde sind zahlreich und haben unterschiedliche Auswirkungen. Zu den Änderungen gehören die Abschaffung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit als standardmäßige Abstimmungsoption in der Aufsichtsbehörde, was sich auf die Beschlussfähigkeit, die Streichung der Anforderung, dass die Nominierung eines Handlungsermächtigten der Aufsichtsbehörde von einem weiteren Mitglied der Aufsichtsbehörde unterstützt werden muss, sowie die systematische Verlegung und Klärung der Stimmrechte der Union auswirkt. Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen werden zu wichtigen Klarstellungen dieser Geschäftsordnung führen und die Arbeitsverfahren der Aufsichtsbehörde verbessern. Die Regeln über die Abstimmung im schriftlichen Verfahren und die stillschweigende Zustimmung setzen jedoch Fristen, die zu kurz sind, um die internen Verfahren für den Erlass eines Beschlusses durchführen zu können. Darüber hinaus müssen die Gegenstände, zu denen die Beschlüsse im Wege der stillschweigenden Zustimmung erlassen werden können, klar und ausdrücklich festgelegt werden. Die Änderungen der Geschäftsordnung der Aufsichtsbehörde sollten daher vorbehaltlich bestimmter Änderungen der Abstimmungsregeln im schriftlichen Verfahren und der stillschweigenden Zustimmung unterstützt werden —