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Kann die praktische Ausbildung auf Grund von behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht oder nicht in vollem Umfang in der Praxiseinrichtung stattfinden, gelten an den Berufsfachschulen gemäß § 44 die folgenden Regelungen.
Abweichend von § 11 Absatz 3 Satz 1 sowie Absatz 4 Satz 1 und 2 wird die fachliche Anleitung der Schülerinnen und Schüler in diesem Zeitraum ausschließlich an der Berufsfachschule von der Lehrkraft durchgeführt. Diese fachliche Anleitung erfolgt mittels simulierter Praxissituationen. Im Bedarfsfall ist der Kontakt zur Fachkraft der Praxiseinrichtung durch Video- oder Telefonverbindung herzustellen. Die Leistungseinschätzung durch die Fachkraft der Praxiseinrichtung während der praktischen Ausbildung entfällt. § 11 Absatz 4 Satz 4 findet keine Anwendung.
Abweichend von § 19 Absatz 2 müssen Fehlzeiten nicht nachgeholt werden, wenn das Erreichen des Ausbildungsziels nach Einschätzung der Schulleiterin oder des Schulleiters dadurch nicht gefährdet ist. Die §§ 57 und 65 finden keine Anwendung.
Die Angabe zu Teil 1 Abschnitt 6 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 6 Abweichende Regelungen für die praktische Ausbildung auf Grund der COVID-19-Pandemie“.
Nach § 19 wird folgender Abschnitt 5a eingefügt: „Abschnitt 5a Abweichende Regelungen auf Grund der COVID-19-Pandemie § 19a Abweichende Regelungen für die…
Die Schulordnung Fachschule vom 3. August 2017 (SächsGVBl. S. 428), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 9. September 2020 (SächsGVBl. S. 531)…
Dem § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Soweit das Praktikum oder Teile davon auf Grund von behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz im…
Kann die praktische Ausbildung auf Grund von behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht oder nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 6 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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