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Jeder Ausschuss fertigt über Verlauf und Ergebnis einer Sitzung ein Protokoll. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt die protokollführende Person. Das Protokoll ist vom vorsitzenden Mitglied des jeweiligen Ausschusses und von der protokollführenden Person zu unterzeichnen.
Das Protokoll der mündlichen Prüfung muss die Namen der Mitglieder des Fachausschusses und des Prüflings, Beginn und Ende der Prüfung, die Prüfungsaufgaben, den wesentlichen Inhalt der Beiträge des Prüflings und das Ergebnis der mündlichen Prüfung enthalten.
Das Protokoll der praktischen Prüfung muss die Namen der Mitglieder des Fachausschusses und des Prüflings, Beginn und Ende der Prüfung, die Prüfungsaufgabe, die Art und Weise der Umsetzung der Aufgabe und das Ergebnis der praktischen Prüfung enthalten. Für die Protokollierung einer Präsentation oder eines Fachgesprächs gilt Absatz 3 entsprechend.
Über jede mündliche Prüfung wird ein Protokoll geführt. Es muss die Namen der Mitglieder des Fachausschusses und des Prüflings, die Namen und Dienststellen der…
Das Protokoll der mündlichen Prüfung muss die Namen der Mitglieder des Fachausschusses und des Prüflings, Beginn und Ende der Prüfung, die Prüfungsaufgaben, den…
Über die Sitzungen des Prüfungsausschusses wird ein Protokoll geführt, das von dem vorsitzenden Mitglied und der protokollführenden Person zu unterschreiben…
Über den Verlauf jeder mündlichen Prüfung ist ein schriftliches oder elektronisches Protokoll zu fertigen, das von den Mitgliedern des Fachausschusses zu…
Das Protokoll über die mündliche Abschlussprüfung ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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