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Im Rahmen der Abschlussprüfung gilt § 16 Absatz 1 entsprechend. Wird während einer Prüfung festgestellt, dass ein Prüfling eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist dieser Sachverhalt zu protokollieren.
Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die noch nicht beendete Prüfung für die an der Täuschungshandlung beteiligten Prüflinge abgebrochen und die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Prüfungsausschuss den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Abschlussprüfung ausschließen. Die Entscheidung über den Prüfungsabbruch trifft bei einer schriftlichen Prüfung das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses, im Übrigen das vorsitzende Mitglied des Fachausschusses. In der schriftlichen Prüfung sind die Aufsichtführenden, im Übrigen das vorsitzende Mitglied des Fachausschusses, berechtigt, nicht zugelassene Hilfsmittel sicherzustellen.
Bei Verdacht einer Täuschungshandlung setzt der Prüfling die Prüfung bis zur Entscheidung des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses fort.
Stellt sich nach Aushändigung des Zeugnisses eine Täuschungshandlung heraus, kann die Schulaufsichtsbehörde die Prüfungsentscheidung innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Prüfung aufheben und das Abschlusszeugnis einziehen. § 48 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt.
Die Prüflinge sind vor Beginn der Abschlussprüfung über die vorstehenden Bestimmungen zu belehren.
Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfling eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von…
Im Fall einer Täuschungshandlung ist für die an der Täuschungshandlung Beteiligten eine noch nicht beendete Prüfung abzubrechen und die Prüfungsleistung jeweils…
Bei Verdacht auf Vorliegen einer Täuschungshandlung setzt der Prüfling die Prüfung bis zur Entscheidung des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses fort.
Prüflingen, die bei der Prüfung täuschen, eine Täuschung versuchen, daran mitwirken oder sonst gegen die Ordnung verstoßen, soll die Fortsetzung der Prüfung…
Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so kann der Prüfungsausschuss in besonders schwerwiegenden Fällen innerhalb eines Jahres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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