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Vor Beginn der Abschlussprüfung ermittelt der Prüfungsausschuss die Vornoten für jedes Lernfeld der Stundentafel. Die Vornote ist die Gesamtnote für das jeweilige Lernfeld. Die Vornoten werden den Schülerinnen und Schülern mindestens drei Werktage vor Beginn der Abschlussprüfung mitgeteilt.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss. Eine Schülerin oder ein Schüler wird zur Abschlussprüfung nicht zugelassen, wenn
in einem Lernfeld die Vornote ungenügend oder in mehr als einem Lernfeld die Vornote mangelhaft erteilt wurde oder
auf Grund einer nicht ausreichenden Anzahl von Leistungsnachweisen in der letzten Klassenstufe in einem Lernfeld keine Jahresnote gebildet werden konnte.
Wer die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, erhält hierüber einen schriftlichen Bescheid unter Angabe der Gründe. Bei Minderjährigen ergeht der Bescheid an die Eltern.
Mit der Nichtzulassung gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.
Mit der Nichtzulassung gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden. Diese Entscheidung ist der Schülerin oder dem Schüler und bei Minderjährigen den Eltern…
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss. Zur Abschlussprüfung wird nicht zugelassen, wenn in mindestens einem Lernfeld die…
Vor Beginn der Abschlussprüfung ermittelt der Prüfungsausschuss die Vornote für jedes Lernfeld der Stundentafel. Für das Lernfeld „Facharbeit erstellen“ wird…
In Lernfeldern, die nicht Gegenstand der Abschlussprüfung waren, ist die Vornote gemäß § 27 Absatz 2 die Zeugnisnote.
Über Zulassung oder Nichtzulassung zur Prüfung ist der Teilnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Nichtzulassung ist zu begründen. Gleichzeitig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.