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Die schriftliche Prüfung besteht aus Aufsichtsarbeiten. Eine Aufsichtsarbeit kann aus lernfeldbezogenen Prüfungsaufgaben oder einer Komplexprüfung bestehen. Eine Komplexprüfung enthält Prüfungsaufgaben aus mehr als einem Lernfeld zu berufsbezogenen Handlungsabläufen und Problemstellungen.
Die Bewertung der Aufsichtsarbeit erfolgt jeweils von zwei Lehrkräften des Prüfungsausschusses, die vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses mit der Erst- und Zweitkorrektur beauftragt worden sind.
Können sich die beiden mit der Erst- und Zweitkorrektur beauftragten Lehrkräfte nach Abschluss ihrer Korrekturen nicht auf eine Note einigen, entscheidet das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses im Rahmen der beiden vorgeschlagenen Noten.
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses beauftragt zwei, dem Prüfungsausschuss angehörende Lehrkräfte, mit der Erst- und Zweitkorrektur der jeweiligen…
Schriftliche Prüfungsarbeiten werden von zwei Prüfenden unabhängig voneinander in einer Erst- und Zweitkorrektur bewertet. Weichen Erst- und Zweitkorrektur…
Eine Fachlehrkraft bewertet die Klausuren und schlägt jeweils eine Note vor. Die Schulleiterin oder der Schulleiter beauftragt eine zweite Fachlehrkraft mit…
Die schriftlichen Arbeiten werden von je zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern des Prüfungsausschusses begutachtet und mit einer Prüfungsnote (§ 19) bewertet. Die…
Jede Aufsichtsarbeit wird von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses unabhängig voneinander bewertet. Als Zweitprüfer kann auch ein Vertreter nach § 16 Abs. 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.