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Die Aufnahme an einer Berufsfachschule setzt einen an die Schule gerichteten Aufnahmeantrag voraus. Die Bewerbungsfrist wird von der Schule auf der Grundlage von Festlegungen der Schulaufsichtsbehörde bekannt gegeben.
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen, soweit in den besonderen Vorschriften nichts anderes geregelt ist:
eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist, oder soweit dieses noch nicht vorliegt, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses,
ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf,
soweit erforderlich, eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte nach § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3.
Wird dem Aufnahmeantrag eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses beigefügt, ist eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses nachzureichen.
Folgende Daten der Bewerberin oder des Bewerbers werden verarbeitet:
Vor- und Familienname,
Geburtsdatum und -ort,
Geschlecht,
Anschrift und Telefonnummer,
Staatsangehörigkeit,
Religionszugehörigkeit, sofern eine Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht beabsichtigt ist,
Art und Grad einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs, soweit dies für die Ausbildung von Bedeutung ist,
die Kontaktdaten einer Person, die im Notfall zu benachrichtigen ist, sowie
bei Minderjährigen der Name, die Anschrift und die Telefonnummer der Eltern.
Für die Verarbeitung der Daten nach Absatz 4 Nummer 6 und 7 muss die Einwilligung der Bewerberin oder des Bewerbers, bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern vorliegen. Sind im Notfall nicht die Eltern Minderjähriger zu benachrichtigen, sondern eine dritte Person, ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dieser Person jeweils deren Einwilligung erforderlich. Dieser genannten Person ist es freigestellt, ihre Angaben durch ihre E-Mail-Adresse zu ergänzen. Widerspricht sie später einer weiteren Verwendung ihrer E-Mail-Adresse, ist diese von der Schule unverzüglich zu löschen.
eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers darüber,
eine Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber
im Auswahlverfahren gemäß § 8 nicht berücksichtigt werden konnte.
die zum Nachweis der in § 8 genannten schulischen und beruflichen Aufnahmevoraussetzungen erforderlichen Zeugnisse in beglaubigter Abschrift,
eine vollständige, auf Verlangen mit weiteren Nachweisen zu belegende Übersicht über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg des Bewerbers.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.