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Beim Staatsbetrieb Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig wird eine Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik eingerichtet. Ihre Aufgaben sind,
regelmäßig zu überwachen, inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen,
die öffentlichen Stellen bei der barrierefreien Gestaltung ihrer Websites und mobilen Anwendungen zu beraten und
den Bericht des Freistaates Sachsen an die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik nach § 12c Absatz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467, 1468), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1117) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, vorzubereiten.
Zuständige Stelle für das Durchsetzungsverfahren nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Geschäftsstelle des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
die Einzelheiten des Überwachungsverfahrens nach § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1.
periodisch zu überwachen, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen,
Die Stelle nach § 10c des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen führt die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit…
Das Überwachungsverfahren nach § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ist durch die Überwachungsstelle nach § 13 Absatz 3 des…
Die Überwachungsstelle nach § 10c des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen führt die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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