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Die Überwachungsstelle nach § 10c des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen führt die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Landes nach den Maßgaben des § 7 durch.
Die Überwachungsstelle berichtet dem für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium über das Ergebnis der Überwachung nach Absatz 1. Für die Berichterstattung gelten Artikel 8 Absatz 4 und 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 256 vom 12.10.2018, S. 108, ABl. L 259 vom 16.10.2018, S. 43).
Die Überwachungsstelle hat die Aufgabe, die Ombudsstelle nach § 9 im Ombudsverfahren mit ihrer Fachexpertise zu unterstützen und regelmäßig Schulungsangebote über die barrierefreie technische Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen gemäß § 3 für die Mitarbeiter öffentlicher Stellen des Landes anzubieten. Die Überwachungsstelle kann für die Schulungsangebote ein Entgelt verlangen.
Das für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständige Ministerium veröffentlicht auf seiner Website die Kontaktdaten, an die die öffentlichen Stellen des Landes ihre Erklärung zur Barrierefreiheit übermitteln.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird eine Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik eingerichtet. Ihre Aufgaben sind,
Das für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen federführend zuständige Ministerium richtet eine Stelle zur Überwachung der Einhaltung…
Bei dem für Soziales zuständigen Ministerium werden die Aufgaben einer Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik wahrgenommen.
Die Ombudsstelle stellt dem für die Belange von Menschen mit Behinderungen federführend zuständigen Ministerium alle gemäß Anhang II des…
Das Überwachungsverfahren nach § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes ist durch die Überwachungsstelle nach § 13 Absatz 3 des…
Der Bericht an die Europäische Kommission wird durch die Überwachungsstelle nach § 13 Absatz 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes erstellt unter Beachtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.