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Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind anzuwenden
auf Websites öffentlicher Stellen, die nicht vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2019,
auf alle Websites öffentlicher Stellen, die nicht unter Nummer 1 fallen, ab dem 23. September 2020,
auf mobile Anwendungen öffentlicher Stellen ab dem 23. Juni 2021.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.