BSG, B 1 KR 14/22 RUrteil v. 2023-05-11 · § 242 BGB
(Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen Vergütungsforderungen des Krankenhauses - Aufrechnungsverbot im Landesvertrag nach § 112 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5 - im Jahr 2015 außerhalb des Anwendungsbereichs der Prüfverfahrensvereinbarung (juris: PrüfvVbg) mit höherrangigem Recht vereinbar)
BSG, B 9 SB 1/20 RUrteil v. 2022-10-27 · § 242 BGB
(Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Untersuchung - Beschränkung bei Erschwerung oder Behinderung einer effektiven und geordneten Beweiserhebung - Entscheidungskompetenz des Gerichts - erforderliche Abwägung - fachliche Gründe nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand - Handlungsfreiheit - allgemeines Persönlichkeitsrecht - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Mitwirkungslast - Vereitelung einer Amtsbegutachtung - Pflicht des Gerichts zur Vornahme der noch möglichen Ermittlungen - Anhörung eines bestimmten Arztes - kein von vornherein unterschiedlicher Beweiswert von Amtsgutachten nach § 103 SGG und Arztgutachten nach § 109 SGG - keine Beweislastumkehr - Beweiserleichterung zugunsten der Behörde - Zurückverweisung)
BSG, B 5 R 35/21 RUrteil v. 2022-04-07 · § 242 BGB
(Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den zuständigen Träger der Versorgungslast nach § 225 Abs 1 SGB 6 - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht)
BSG, B 5 R 34/21 RUrteil v. 2022-02-03 · § 242 BGB
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Verjährungseinrede im Fall der unterlassenen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nur bei besonders treuwidrigem Verhalten des Schuldners
BSG, B 6 KA 4/21 RUrteil v. 2022-01-26 · § 242 BGB
Vertragspsychotherapeutische Vergütung - Strukturzuschlag in Abhängigkeit von Versorgungsauftrag und Auslastungsgrad - Maximalpunktzahl - keine unmittelbare Anwendung auf staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie - rückwirkende Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (juris: EBM-Ä 2008) - keine Verwirkung eines Nachvergütungsverlangens allein wegen fehlenden Vorbehalts