Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Erste Gesetz zur Euro-bedingten Änderung des sächsischen Landesrechts vom 19. Oktober 1998 (SächsGVBl. Nr. 19 S. 505) wird wie folgt geändert:
Artikel 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „um 1,5 Prozentpunkte erhöhte Basiszinssatz im Sinne des § 1 DÜG“ wird durch die Angabe „Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz)“ ersetzt.
Folgende Sätze 2 und 3 werden angefügt:
„Dies gilt nicht für die Zinsperioden, die auf den Lombardsatz der Deutschen Bundesbank zu einem vor dem 1. Januar 1999 liegenden Zeitpunkt Bezug nehmen. Insoweit verbleibt es bei dem zu Beginn der Zinsperiode geltenden Lombardsatz.“
Nach Artikel 8 wird folgender Artikel 8a eingefügt: In Bezug auf Zuwendungsbescheide, die vor dem 1. Januar 1999 erlassen worden sind und auf die die Vorläufige Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Vorläufige Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) vom 19. Dezember 1990 (SächsGVBl. S. 21), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Oktober 1998 (SächsGVBl. Nr. 19 S. 505), Anwendung findet, gilt für Erstattungsansprüche § 44 Abs. 6 SäHO als fortgeltend mit der Maßgabe, dass der Erstattungsanspruch ab dem 1. Januar 1999 mit dem jeweiligen SRF-Satz zu verzinsen ist.“
§ 2 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Vermögensgesetzes (SächsAGVermG) vom 24. August 2000 (SächsGVBl. S. 360) wird wie folgt geändert:
In Artikel 5 Nr. 2 des Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte 2001 und 2002 im Freistaat Sachsen (Haushaltsbegleitgesetz 2001 und…
In § 22 Abs. 3 des Sächsischen Statistikgesetzes (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Februar 1999…
In § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den Sachsen-Finanzverband vom 3. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 190) wird die Angabe „1 000 000 DM“ durch die Angabe „511 291,88 EUR“…
In § 8 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Landesbank Sachsen Girozentrale (LandesbankG) vom 19. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 461), das durch Artikel 3 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.