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Zum Schutz der staatlich anerkannten, im Stadtteil Bietzen der Kreisstadt Merzig gelegenen Heilquelle wird das in § 2 näher umschriebene Quellschutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die allgemein verbindlichen Anordnungen nach den §§ 3 bis 7 erlassen.
Begünstigter durch die Festsetzung des Quellschutzgebietes im Sinne des § 37 Abs. 3 SWG ist die Stadtwerke Merzig GmbH, Am Gaswerk 10, 66663 Merzig.