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Verordnung über die Festsetzung eines Quellschutzgebietes in den Stadtteilen Bietzen, Harlingen, Merzig, Mechern und Menningen der Kreisstadt Merzig und im Ortsteil Fremersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg (Quellschutzgebietsverordnung „Bietzener Wiesen“) Vom 28. Februar 2006
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