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Das Schutzgebiet wird in den Gemarkungen Bietzen, Harlingen, Merzig, Mechern, Menningen und Fremersdorf durch drei qualitative Schutzzonen und eine quantitative Schutzzone gebildet. Der qualitative Schutz wird gewährleistet durch: einen Fassungsbereich (Schutzzone I) - rot gekennzeichnet -, eine engere Schutzzone (Schutzzone II) - blau gekennzeichnet -, eine weitere Schutzzone (Schutzzone III) - grün gekennzeichnet -. Der quantitative Schutz wird gewährleistet durch: eine Schutzzone B - gelb gekennzeichnet -.
Der Fassungsbereich (Schutzzone I) erstreckt sich auf einen Teil des Grundstücks Gemarkung Bietzen, Flur 1, Parzellen-Nr. 400/10.
Die engere Schutzzone (Schutzzone II) umfasst Grundstücke auf: Gemarkung Bietzen, Flur 1, Parzellen-Nrn.: 1227/470; 470/4; 466/14; 472/2; 473/3; 978/476; 477; 479/1; 983/484; 1177/486; 985/487; 986/489; 987/490; 501/1; 1155/497; 466/2; 473/2; 979/478; 1130/479; 1024/481; 1023/482; 1178/486; 988/490; 1100/497; 456/5; 458/1; 461/1; 463/4; 466/6; 466/15; 305/12; 473/1; 975/233; 494/1; 1329/546; 1049/548; 551/1; 552/1 z. T.; 456/2; 440/4; 440/5; 463/3; 466/5; 400/15; 466/13; 400/14; 400/13; 466/12; 429/4; 242/4 z. T.; 1304/229; 1303/228; 224/1; 1298/222; 429/3; 400/12; 421/6; 466/11; 400/11; 421/5; 466/10; 421/4; 466/9; 387/1; 1302/227; 1301/227; 220/1; 1294/218; 993/242; 974/239; 240; 1360/224; 1357/224; 223; 400/9; 407/4; 466/8; 973/241; 400/8; 407/3; 466/7; 466/16; 400/7; 961/242; 1070/242; 1071/242; 1072/242; 860/242; 305/11; 305/10; 306/9; 305/9; 365/5; 305/8; 879/243; 245/1; 958/248; 250/1; 251; 352/2; 306/8; 352/3; 305/7; 334/3; 334/4; 334/5; 245/2; 332/5; 332/6; 332/7; 332/3; 305/6; 331/2; 330/3; 1363/268; 954/262; 130/1; 951/270; 950/271; 948/272; 326/3; 1362/267; 267/2; 324/2; 320/5; 305/5; 315/5; 242/2; 314/3; 314/4; 272/2; 306/7; 242/1 z. T.; 553/1 z. T.; 87/1 z. T.; Gemarkung Harlingen, Flur 1, Parzellen-Nrn.: 10/12; 10/13; 10/15; 10/3; 10/10.
Die weitere Schutzzone (Schutzzone III) ist aus dem als Anlage abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Ihre Grenze wird wie folgt beschrieben, wobei bei Feld- und Waldwegen der äußere Rand, bei Orts- und Landstraßen der dem Schutzgebiet zugelegene Rand als Grenze gilt: Punkt 1-2: Punkt 1 liegt an der Einmündung der Auffahrt Harlingen der Bundesstraße 51 in die Landstraße 376. An diesem Punkt befindet sich ein Gedenkstein. Vom Punkt 1 entlang der L 376 in Richtung Harlingen bis zum Ortseingang; auf der rechten Seite befindet sich eine geteerte Parkfläche. Punkt 2-3: Vom Punkt 2 in nordöstlicher Richtung durch ein Wiesengrundstück, welches Baumbestand aufweist, hinter einer Häuserreihe entlang bis zum Punkt 3. Punkt 3 liegt in der Flucht der westlichen Hausseite des Anwesens „Hauptstraße 24“. Punkt 3-4: Von Punkt 3 in südlicher Richtung entlang eines Wiesengrundstückes über einen Bachlauf hinweg bis zum Ende der geteerten Straße „Zur Fahrenwies“, bzw. Anfang eines befestigten Feldwirtschaftsweges, an der westlichen Seite des Hauses mit der Nr. 27. Punkt 4-5: Von Punkt 4 in westlicher Richtung bis hinter eine Hausreihe. Am Punkt 5 befindet sich ein Wegekreuz. Punkt 5-6: Vom Punkt 5 in südlicher Richtung parallel zur Straße „Im Kreuzheck“ bis zu einer Baumreihe in einer eingezäunten Gartenanlage. Punkt 6-7: Vom Punkt 6 in westlicher Richtung parallel rückwärtiger Wohnbebauung der Straße „Zur Bahnbrücke“ bis zur Ecke einer eingezäunten Gartenanlage des Anwesens „Zur Bahnbrücke 45“. Punkt 7-8: Vom Punkt 7 in südlicher Richtung 72 m auf Ackergelände, dann 170 m, nach Überqueren der Straße „Zur Bahnbrücke“, auf geteertem Feldwirtschaftsweg und anschließend 160 m auf einem unbefestigten Weg parallel zu einem Sportplatz. Punkt 8-9: Vom Punkt 8 (Ecke Sportplatz) in östlicher Richtung entlang eines Feldwirtschaftsweges bis zur Einmündung in die Straße „Zum Mühlengrund“. Punkt 9-10: Vom Punkt 9 aus 70 m entlang eines Feldweges in südlicher Richtung durch Wiesengelände mit Baumbestand bis zu einem Feldwirtschaftsweg, der parallel zu einem Bach („Ohligsbach“) verläuft. Punkt 10 liegt 83 m östlich einer kleinen Brücke. Punkt 10-11: Vom Punkt 10 in südwestlicher Richtung entlang eines Feldwirtschaftsweges bis zur Einmündung in einen Waldparkplatz. Punkt 11-12: Von Punkt 11 in südwestlicher Richtung durch eine Bahnunterführung, über die B 51 hinweg bis zur gedachten Verlängerung des Leinpfades an der Saar bei Kilometer 48,7. Punkt 12-13: Von Punkt 12 saarabwärts bis zum Punkt 13. Punkt 13 liegt auf dem Leinpfad, westlich eines kleinen Waldstückes bei Kilometer 47,3. Punkt 13-1: Von Punkt 13 in nordöstlicher Richtung, über die B 51 und die Bahngleise hinweg, bis zur Auffahrt Harlingen der B 51. Anschließend der Auffahrt folgend zurück zum Ausgangspunkt der Grenzbeschreibung.
Die Schutzzone B ist aus dem als Anlage abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Sie erstreckt sich auf die Fläche im Radius von 1,5 km um die Bohrung.
Die Abgrenzung des Quellschutzgebiets und seiner Schutzzonen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind:
Übersichtsplan mit Eintragung der Schutzzonen II, III und B sowie den Punkten der Grenzbeschreibung (Maßstab 1:10.000)
Gemarkungsplan (Maßstab 1:5.000)
Übersichtsplan Schutzzone II mit Eintragung der Flurkartenausschnitte (Maßstab 1:5.000)
Lageplan mit Eintragung der Schutzzonen II und I (Maßstab 1:1.250)
Lageplan mit Eintragung der Schutzzone II (Maßstab 1:1.250)
Auszug aus der Katasterkarte (Maßstab 1:1.250)
Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei: Die Pläne können dort während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
der Kreisstadt Merzig,
der Gemeinde Rehlingen-Siersburg,
dem Landkreis Merzig-Wadern - Gesundheitsamt - in Merzig,
dem Landkreis Merzig-Wadern - untere Wasserbehörde - in Merzig,
dem Landkreis Merzig-Wadern - untere Bauaufsichtsbehörde - in Merzig,
dem Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde - in Saarlouis,
dem Landkreis Saarlouis - untere Bauaufsichtsbehörde - in Saarlouis,
dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales
dem Ministerium für Umwelt - Landesplanungsbehörde - in Saarbrücken.
dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Saarbrücken
Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der in den Absätzen 1 bis 5 genannten Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht.
Der Fassungsbereich ist durch ein Brunnenkopfbauwerk abgegrenzt.