BinSchStrO — InhaltsübersichtGesetz§ 25.02 BinSchStrOAbmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und AbladetiefeBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Zweiter Teil, Kapitel 25 § 25.01§ 25.03 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 25.01