BinSchStrO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 25.27 BinSchStrOVerkehrsbeschränkungen der SchifffahrtBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung · Zweiter Teil, Kapitel 25 § 25.26§ 25.28 Das Befahren des Saale-Leipzig-Kanals ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.