§ 52 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied des Landtages das Recht, seine von dem Beschluss der Mehrheit abweichende Stimmabgabe kurz schriftlich zu begründen. Diese…
§ 42 LTGO SL 2023Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes Vom 15. März 2023
Zu einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung, die nicht im Zusammenhang mit einem Gegenstand der Beratung steht, kann die Präsidentin oder der Präsident…
§ 22 Abs. 2 NRW-30907Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern
Geben die Gewählten bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl als angenommen. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung.…
§ 14 Abs. 3 SN-3476Lehrerkonferenzverordnung
Nach offenen Abstimmungen kann jeder Stimmberechtigte dem Schriftführer eine Begründung seiner Stimmabgabe schriftlich zur Beifügung an die Niederschrift…
§ 23 Abs. 2 KonWO NRWWahlordnung für die Wahl zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer
Geben die Gewählten bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl als angenommen. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung.…