Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichsverfahrens im Rahmen des Ausführungsgesetzes zum Betreuungsorganisationsgesetz Vom 25. Juni 2026
Die Verteilung der Mittel erfolgt pauschal im Verhältnis von Einwohnerzahl des jeweiligen Landkreises und des Regionalverbandes zur Gesamteinwohnerzahl des Landes. Stichtag für die Berechnung ist der 30. September 2025.
§ 2 BtOGBAusglV SL 2026
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