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Gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (AG-BtOG) werden die dem Belastungsausgleich zugrunde liegende Kostenfolgeabschätzung und der Verteilschlüssel alle fünf Jahre, unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände nach den Grundsätzen des § 3 des Konnexitätsausführungsgesetzes Saarland, überprüft und angepasst. Auch der maßgebende Stichtag nach § 2 Satz 2 dieser Verordnung wird in diesem Zusammenhang aktualisiert und angepasst.
Die Überprüfungsphase soll bis zum 30. April des auf das Ende des Fünf-Jahres-Zeitraums folgenden Jahres abgeschlossen sein und die Anpassung des Belastungsausgleichs sowie des Verteilschlüssels soll bis zum 30. Juni des auf das Ende des Fünf-Jahres-Zeitraums folgenden Jahres erfolgen.