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Eine Kostenfolgeabschätzung nach § 3 KonnexAG SL ist unter Beteiligung des Landkreistages Saarland erfolgt.
Die Höhe des jährlichen Belastungsausgleich (Kostenfolgeabschätzung) umfasst die Personalkosten für 15,59 VZÄ nach S 14 Stufe 4 sowie 0,93 VZÄ E 9c Stufe 4. Auf die Personalkostenanteile werden zusätzlich 10 Prozent Sachkostenanteile, 5 Prozent Verwaltungsgemeinkosten und die notwendigen IT-Kosten angesetzt. Für das Jahr 2026 beträgt der Belastungsausgleich 1 687 639,65 Euro.
Die Personalkosten für eine ganzjährig vollzeitbeschäftigte Fachkraft entsprechen der Eingruppierung und Stufe des jeweiligen Gesamtjahresgehaltes gemessen am jeweils aktuellen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), hier insbesondere TVöD SuE und TVöD-V. Hiervon sind insbesondere Tabellenentgelte, Zulagen, Sonderzahlungen sowie sonstige tarifliche Entgeltbestandteile umfasst.
Die Anpassung der Personal- und Sachkostenanteile sowie der Verwaltungsgemeinkosten erfolgt mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen tariflichen Änderung nach Absatz 3. Soweit eine tarifliche Änderung innerhalb eines laufenden Quartals wirksam wird, erfolgt die Auszahlung des betroffenen Quartalsbetrages nach § 3 dieser Verordnung unter Berücksichtigung der bis dahin geltenden sowie der geänderten Personalkostenanteile zeitanteilig.
Das für Soziales zuständige Ministerium kann nähere Bestimmungen zur Berechnung und zum Nachweis der Anpassung in der Kostenfolgeabschätzung nach Absatz 3 und Absatz 4 dieser Verordnung im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden regeln.