Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichsverfahrens im Rahmen des Ausführungsgesetzes zum Betreuungsorganisationsgesetz Vom 25. Juni 2026
Die Auszahlung der jährlichen Mittel erfolgt in Teilbeträgen jeweils quartalsbezogen. Sie findet jeweils in der zweiten Hälfte des zweiten Monats des jeweiligen Quartals statt.
§ 3 BtOGBAusglV SL 2026
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