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Das Saarland übernimmt die Investitionskosten für die ortsfeste Messstation in Berus, die Anschaffung eines Messwagens, die Geräteausstattung für ein Strahlenschutzlabor sowie die Anschlusskosten der ortsfesten Messstation in Berus und des Strahlenschutzlabors an das Reaktorfernüberwachungssystem des Landes Rheinland-Pfalz.
Die ortsfeste Messstation in Perl mit der in § 2 Abs. 1 umschriebenen Ausrüstung wird von dem Saarland errichtet. Nachdem die Station betriebsfertig ist, wird sie an das Land Rheinland-Pfalz übereignet. Die Herstellungskosten einschließlich des Anschlusses an das Reaktorfernüberwachungssystem sind dem Saarland nach Baufortschritt zu erstatten. Dies ist bei Mittelzuweisungen durch den Bund zu berücksichtigen.
Der Bund hat sich grundsätzlich bereit erklärt, im Rahmen der Zweckausgaben gemäß Art. 104a Abs. 2 GG einen Teil der Kosten der Umgebungsüberwachung zu übernehmen. Etwaige Zuweisungen des Bundes werden gemäß Anlage 4 auf die Leistungen der Vertragsparteien angerechnet.
Die Kostenaufteilung des Anschlusses einer dritten ortsfesten Messstation bleibt einer besonderen Vereinbarung vorbehalten.