CoronaVSoVermG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 CoronaVSoVermG SLErrichtung des SondervermögensGesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“ vom 24. Juni 20201§ 2 Das Saarland errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen Sondervermögen „zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie“.§ 2