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Der Mehrarbeitszuschlag beträgt ab der 41. Stunde in der Woche 25 %, ab der 46,5. Stunde in der Woche 50 % zum Stundenentgelt.
Stundenentgelt ist der 173ste Teil des monatlichen Entgelts.
Für Nachtarbeit wird ein Zuschlag von 20 % auf den Tariflohn gezahlt. Nachtarbeit ist die Zeit zwischen 1.00 und 6.00 Uhr.