§ 17 DECHPolVtrUG
Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen
Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.
Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.