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Eine Untere Denkmalbehörde ist nach § 24 Absatz 3 des Denkmalschutzgesetzes angemessen ausgestattet, wenn diese zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit geeigneten Fachkräften besetzt ist. Geeignete Fachkräfte sind insbesondere Personen, die über eine Ausbildung, einen Hochschulabschluss oder eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Denkmalpflege, der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Archäologie, der Kunstgeschichte mit einem entsprechenden Schwerpunkt oder vergleichbarer Bereiche verfügen.
Bei der Beurteilung der Angemessenheit der qualitativen und quantitativen Ausstattung der Unteren Denkmalbehörde ist insbesondere das Folgende zu berücksichtigen:
Anzahl der Denkmäler unter Berücksichtigung der verschiedenen Denkmalarten sowie der für die vorhandenen Denkmäler besonderen fachlichen Anforderungen,
Anzahl und Größe der Denkmalbereiche sowie
durchschnittliche Anzahl der Erlaubnisverfahren in den letzten fünf Jahren.
Nehmen Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 21 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz gemeinsam wahr, ist für die Beurteilung der angemessenen Ausstattung die Gesamtzahl ihrer Fachkräfte unter Berücksichtigung der in Absatz 2 genannten Kriterien zugrunde zu legen.
Das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium erhebt die Daten für Zwecke einer Verordnung nach § 24 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 Nummer 3 des Denkmalschutzgesetzes bei den Unteren Denkmalbehörden.
die Festlegung von Unteren Denkmalbehörden, die für die Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgabe nicht angemessen ausgestattet sind, sowie
Die Denkmalbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten und…
Unteren Denkmalbehörden, die, nach Festlegung durch die Oberste Denkmalbehörde, nicht der Aufgabe nach angemessen ausgestattet sind, treffen ihre Entscheidungen…
Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Die Denkmalbehörden und…
Das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium stellt für die Erfüllung der Verpflichtung nach § 1 Absatz 2 den Unteren Denkmalbehörden und den…
Die Untere Denkmalbehörde führt die Denkmalliste in digitaler Form für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich (§ 23 Absatz 7 Satz 1 des Denkmalschutzgesetzes);…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.