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Der Deponiebetreiber hat die für seine Jahresberichtsvorlagepflicht (§ 13 Absatz 5 Deponieverordnung vom 27. April 2009; BGBl. I S. 900) geltenden Auswertungskriterien, Zusammenhänge und Vorgaben (Nummer 2 Anhang 5 Deponieverordnung) in der von dieser Verordnung i. V. m. Anhang I vorgeschriebenen Art und Weise zu berücksichtigen, darzustellen und zu übermitteln. Ergänzend gelten die Arbeitsanweisung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen „Schnittstellenbeschreibung für die Vorlage von Daten nach § 1 Deponieselbstüberwachungsverordnung (DepSüVO) vom 27. August 2010“ sowie die nach der Deponieverordnung getroffenen näheren Festlegungen der zuständigen Behörde.
Der Deponiebetreiber hat den Jahresbericht elektronisch zu übermitteln.
Der Deponiebetreiber legt mit dem ersten Jahresbericht oder vor der Inbetriebnahme der Deponie die Stammdaten, soweit diese der Beschreibung der Anlage und der Messstellen dienen, in dem durch Anhang I dieser Verordnung bestimmten Umfang vor. Im Berichtsjahr auftretende Änderungen der anlagen- oder messstellenbezogenen Stammdaten sind mit dem jeweils nächsten Jahresbericht vorzulegen.
Berichtszeitraum für den Jahresbericht ist das Kalenderjahr.
Der Deponiebetreiber hat der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres einen Jahresbericht nach Anhang 5 Nummer 2 vorzulegen. Die Länder können…
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer planfeststellungsbedürftigen Deponie, für die eine Pflicht zur Erstellung eines Überwachungsplans und…
Die für die Überwachung der Anlage gem. § 93 des Landeswassergesetzes vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 133) in der jeweils geltenden Fassung zuständige Behörde…
1Die Betreiber von Deponien haben auf ihre Kosten durch regelmäßige Kontrollen, Messungen und Untersuchungen nachzuweisen, dass die Deponie bestimmungsgemäß…
Der zuständigen Behörde gemäß § 16 ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres im Rahmen des elektronischen Datenverfahrens im Sinne von § 19 durch…
In diesem Fall genügt die Vorlage eines Jahresberichtes durch den Betreiber über die durchgeführten Prüfungen und Ergebnisse.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.