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Wer in die Klassenstufe 12 des Deutsch-Französischen Gymnasiums versetzt worden ist und die Schule verlässt, ohne die Voraussetzungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erfüllt zu haben, erwirbt den schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Das Zeugnis über den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife wird von der Schulaufsichtsbehörde auf Antrag des Schülers oder der Schülerin ausgestellt; dem Antrag ist eine beglaubigte Ablichtung des zugrunde zu legenden Abgangszeugnisses beizufügen. Das beantragte Zeugnis enthält folgenden Text: „Herr/Frau .............................., geboren am .............................. in ..............................., hat nach dem Besuch der Klassenstufe 11 des Deutsch-Französischen Gymnasiums in Saarbrücken den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben. Die Gesamtnote wird festgesetzt auf ....................................... (... / ...). Dieses Zeugnis berechtigt in Verbindung mit dem Nachweis des nach den jeweiligen Bestimmungen erforderlichen Fachpraktikums zum Studium an einer Fachhochschule im Saarland.“