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Die Hochschule für Musik Saar gibt sich eine Grundordnung, die der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur bedarf. Die Zustimmung ist zu versagen, wenn die Grundordnung den für sie maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht entspricht. Einen Versagungsgrund bildet auch eine Regelung von Organisation und Verfahren, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspricht.
Die Hochschule erlässt Ordnungen nach Maßgabe dieses Gesetzes; sie kann Geschäftsordnungen für die Kollegialorgane nach Maßgabe dieses Gesetzes erlassen.
Die Grundordnung sowie die Ordnungen nach Absatz 2 sind im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes zu veröffentlichen. Kapitel 3 Mitgliedschaft und Mitwirkung