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Das Kuratorium hat - soweit nicht gesondert geregelt - insbesondere folgende Aufgaben:
Erlass der Prüfungsordnung,
Bestellung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse,
Initiierung und Genehmigung von Weiterbildungsveranstaltungen, vor allem der Seminare,
Erteilung von Forschungsaufträgen,
Bei der Vorbereitung einer Prüfungsordnung sind die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften auf Bundesebene zu beteiligen. Siebter Abschnitt Haushalt
Außerdem ist es Aufgabe des Kuratoriums,
Weitere als die in diesem Gesetz genannten Aufgaben können der Hochschule im Rahmen ihrer Rechtsstellung vom Kuratorium übertragen werden. Die Hochschule ist…
Das Kuratorium trifft die für den Aufbau der Hochschule notwendigen Maßnahmen. Es ist insbesondere befugt:
Die Hochschule führt Forschungsaufträge des Kuratoriums aus. Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung
Das Kuratorium kann dem Senat weitere Kompetenzen übertragen, die der Rechtsstellung des Senates entsprechen.
Das Kuratorium wirkt nach Maßgabe dieses Gesetzes an der Arbeit der Hochschule mit und nimmt nach dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung für den höheren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.