DRiG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 DRiGRechtsformen des RichterdienstesDeutsches Richtergesetz · Teil 1, Abschnitt 3§ 9 BarrierefreiKI-Hinweise anzeigenRichter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden. 0 0