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Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus ihrem Vermögen, dessen Erträgnissen und Zuwendungen Dritter.
Das Saarland stattet die Stiftung mit einem Vermögen von 25.565 Euro aus. Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen Dritter erhöht werden.
Die zur Durchführung laufender Aufgaben erforderlichen Mittel werden der Stiftung vom Saarland nach Maßgabe der jeweiligen Landeshaushaltsgesetze zugewendet.