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Zu Beginn der Klassenstufe 7 und zu Beginn der Klassenstufe 9 wählt die Schülerin oder der Schüler einen Wahlpflichtkurs. Diese Wahl ist in der Regel verbindlich; die in § 16 für den Fall der Wiederholung einer Klassenstufe getroffene Regelung bleibt unberührt.
Der Wahlpflichtunterricht dient der Ergänzung und Verstärkung des Pflichtbereichs sowie der Entfaltung individueller Interessen, Begabungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Inhalte und Bezeichnung der einzelnen Wahlpflichtangebote müssen sich von den Fächern/Lernbereichen des Pflichtbereichs unterscheiden.
Die Schule hat sorgfältige Beratung und geeignete Hilfen zur Wahl der Kurse anzubieten.