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Fördermaßnahmen dienen der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern, einer höheren Durchlässigkeit bei äußerer Differenzierung sowie der inneren Differenzierung und Gruppenarbeit. Sie sollen die Kontinuität von Erziehungs- und Gruppenprozessen gewährleisten und gemeinsame pädagogische Orientierungen sichern. Fördermaßnahmen werden im Rahmen der jeweiligen personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten der Schule fachbezogen und fachübergreifend durchgeführt.
Die Schule entwickelt ein an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie den Bedingungen der Schule und ihres Leitbildes orientiertes Förderkonzept. Es ist der Schulaufsichtsbehörde vorzulegen.