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Bei äußerer Fachleistungsdifferenzierung ist Einstufung die erstmalige Zuweisung zu einem Kurs, Umstufung die Zuweisung zu einem Kurs mit höherer oder niedrigerer Anspruchsebene.
Grundlage der Einstufung in einen Kurs der äußeren Fachleistungsdifferenzierung sind die Leistungsentwicklung und das Lernverhalten im betreffenden Fach/Lernbereich unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit und der begründeten Abschlusserwartungen der Schülerin oder des Schülers.
Für die Einstufung in Klassenstufe 7 in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik sowie in Klassenstufe 8 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch gilt: Schülerinnen und Schüler mit guten und sehr guten Leistungen werden in der Regel in den Erweiterungskurs, Schülerinnen und Schüler mit ausreichenden oder minderen Leistungen in der Regel in den Grundkurs eingestuft. Für die Einstufung in Klassenstufe 9 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch gilt: Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 8 im Grundkurs ausreichende oder geringere Leistungen erzielt haben, werden in der Regel in den Grundkurs eingestuft. Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 8 im Grundkurs gute oder sehr gute Leistungen erzielt haben, werden in der Regel in den Erweiterungskurs eingestuft. Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 8 im Erweiterungskurs ungenügende Leistungen erzielt haben, werden in der Regel in den Grundkurs eingestuft. Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 8 im Erweiterungskurs ausreichende Leistungen erzielt haben, werden in der Regel in den Erweiterungskurs eingestuft. Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 8 im Erweiterungskurs gute oder sehr gute Leistungen erzielt haben, werden in der Regel in den Aufbaukurs eingestuft.
Für die Einstufung in Klassenstufe 9 in den Fächern Biologie, Chemie und Physik gilt: Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 8 im Lernbereich Naturwissenschaften gute oder sehr gute Leistungen erzielt haben, werden in der Regel in den Aufbaukurs, Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 8 im Lernbereich Naturwissenschaften befriedigende oder ausreichende Leistungen erzielt haben, werden in der Regel in den Erweiterungskurs und Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 8 im Lernbereich Naturwissenschaften keine ausreichenden Leistungen erzielt haben, werden in der Regel in den Grundkurs eingestuft.
Für die Einstufung in Klassenstufe 9 im Lernbereich Gesellschaftswissenschaften gilt Absatz 4 sinngemäß.
Die Zuordnung der Schülerin oder des Schülers zu einem bestimmten Kurs erfolgt gesondert für jedes Fach durch die Konferenz der sie oder ihn unterrichtenden Lehrkräfte (Klassenkonferenz) unter dem Vorsitz eines Mitglieds der Schulleitung. Jeweils am Ende eines Schulhalbjahres prüft die Klassenkonferenz, ob eine Schülerin oder ein Schüler in ihren oder seinen Fachleistungskursen noch angemessen gefördert werden kann. Dabei sind auch Gesamtpersönlichkeit, Leistungen in anderen Fächern/Lernbereichen und entsprechende Abschlusserwartungen zu berücksichtigen.
Umstufungen in den Fachleistungskursen erfolgen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler erweiterten Anforderungen gewachsen erscheint oder wenn ein erfolgreiches Mitarbeiten auf der bisherigen Anspruchsebene nicht mehr gewährleistet ist.
Eine Schülerin oder ein Schüler soll in einem Fach innerhalb von zwei aufeinander folgenden Halbjahren höchstens einmal umgestuft werden. Umstufungen erfolgen grundsätzlich zum Halbjahresende. Auf Beschluss der Klassenkonferenz kann in besonders begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden; die Begründung ist im Protokoll festzuhalten.
Ist bei der Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers über die Einstufung zu entscheiden, so erfolgt diese Entscheidung auf der Grundlage der Leistungsbeurteilungen des Abgangszeugnisses und entsprechender Abschlusserwartungen. Die Entscheidung über die Einstufung trifft die Schulleitung.