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Die Aufnahme in die Schule erfolgt in den Klassenstufen 5 bis 10 außer in Fällen des Wohnsitzwechsels grundsätzlich nur zum Beginn eines Schuljahres oder des zweiten Schulhalbjahres. Eine Aufnahme in die Klassenstufen 11 oder 12 erfolgt nur in Ausnahmefällen und wenn das Erreichen des vorgesehenen Abschlusses mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 ist der erfolgreiche Besuch der Klassenstufe 4 einer deutschen oder luxemburgischen Grundschule oder der entsprechenden Klassenstufe eines anderen Bildungssystems.
Voraussetzung für die Aufnahme in Klassenstufe 7 ist beim Wechsel aus dem luxemburgischen Schulsystem der Besuch einer luxemburgischen Grundschule mit einer Orientierung gemäß den Vorschriften des Großherzogtums Luxemburg.
In allen anderen Fällen entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme, die Zuordnung zu einer Klassenstufe und die Kurseinstufung. Sie kann dabei von Empfehlungen oder Entscheidungen anderer Schulen abweichen.