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Voraussetzung für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 der Erweiterten Realschule ist der erfolgreiche Besuch der Klassenstufe 4 der Grundschule im vorausgegangenen Schuljahr.
In eine der Klassenstufen 6 bis 10 können auch Schüler/Schülerinnen anderer Schulformen der Sekundarstufe I aufgenommen werden. Der Schüler/Die Schülerin wird in die seinem/ihrem bisherigen Bildungsgang entsprechende Klassenstufe aufgenommen; § 21 Abs. 1 bleibt unberührt. Die Aufnahme darf außer in den Fällen des Wohnsitzwechsels in der Klassenstufe 10 des auf den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses bezogenen Bildungsganges grundsätzlich nur zum Beginn des Schuljahres, ansonsten auch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres erfolgen.